Verbot Trainingsbetrieb

Nachdem sich nun vermehrt die Anfragen bezüglich der Lockerung zum Trainingsbetreib mehren, haben wir heute nochmal mit den einzelnen Ämtern Kontakt aufgenommen.
Das Ergebnis war bei allen gleich – laut Aussage der Städte dürfen diese gar nicht die Minimumangaben der Coronaschutzverordnung unterwandern.
Das bedeutet es darf zum jetzigen Zeitpunkt ausnahmslos kein Verein ein Trainingsangebot anbieten.
Auch nicht in einer „1 zu 1“ Betreuung.
Das Verbot ist unter §3 Abs. 2 geregelt (wir zählen als Verein zu Freizeitaktivität).
Ich habe auch die Thematik angebracht, dass einige Vorsitzende die Auskunft erhalten haben, das das Training gestattet sei – ihr kann man von einem kommunikativen Missverständnis ausgehen.
Für gewerbliche Hundeschulen gilt der §7 Dienstleistung aus der Verordnung. In dieser ist ein Betrieb unter bestimmten Vorkehrungen vorgesehen und erlaubt. Man kann davon ausgehen, dass der Auskunft gebende Mitarbeiter verstanden hat, dass wir eine Hundeschule und kein Verein sind.
Hierdurch erfolgt dann natürlich eine falsche Information.
Wir raten als zuständiger Landesverband daher dringend von der vorzeitigen Aufnahme des Trainingsbetrieb ab, da diese nicht nur eine Ordnungswidrigkeitenanzeige für den Trainer und die zu trainierende Person sondern auch für den Verein nach sich ziehen kann.
Der Verein ist für die Einhaltung der jeweiligen Verordnung zuständig und daher haftbar.
Sobald wir zu diesem Thema neue und vor allem verbindliche Informationen haben, werden wir euch umgehend informieren.
Zusatzinformation: Es habe am 29. & 30.04.2020 zu o.g. Informationen telefonische Gespräche mit den Ordnungsämtern folgender Städte stattgefunden:

Landesregierung NRW, Dortmund, Castrop-Rauxel, Recklinghausen (Kreis & Stadt), Bochum, Unna (Kreis & Stadt), Münster, Herne, Hagen, Gelsenkirchen, Wittten, Kamen & Hamm.
 
Die Information gilt nur im Land NRW – Abweichungen in anderen Bundesländern sind möglich.
 
Bleibt gesund und passt auf euch auf.
 
Mit sportlichen Gruß
Dennis Gosain
(Vize DVG LV Westfalen)
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