Terminschutz ab 1. Juli

Liebe Sportkolleginnen und -kollegen,
wie sich vielleicht bei einigen bereits herumgesprochen hat, werden nach den ganzen Lockerungen der Bundesländer ab dem 01.07.2020 die DVG Terminschutzanträge wieder regulär bearbeitet. Auf Grund möglicher behördlicher Auflagen, die sich einschränkend auf Prüfungsabläufe im jeweiligen Sportbereich und der BH/VT auswirken können, haben die jeweiligen VDH und/oder DVG Ausschüsse eine Zusammenstellung zu beachtender Punkte erstellt. Diese findet ihr auf der Homepage www.dvg-hundesport.de.

Wir bitten diese vorab zu lesen.

WICHTIG: Neben allen veröffentlichten Regelungen und Hinweisen ist grundsätzlich immer die behördlichen Vorgaben bindend. Es ist daher unabdingbar mit seiner zuständigen Behörde vorab Kontakt aufzunehmen. Da wir im DVG LV Westfalen zum Teil zu in verschiedenen Bundesländern ansässig sind und zusätzlich jeder Kreis und jede Stadt (zum Teil sogar jeder Stadtteil) eigene Richtlinien vorgibt, können wir derzeit kein einheitliche Regelung vorgeben.

Die im DVG LV Westfalen veröffentlichten Vorgaben zur Durchführung von Seminaren bleibt weiterhin bestehen.
Über etwaige Änderungen der bisherigen Regelungen werden wir euch wie gewohnt informieren.
Mit sportlichen Gruß
Martin Gugler (1.Vors. DVG LV Westfalen)
Dennis Gosain (2.Vors. DVG LV Westfalen)
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