SKN & Bescheinigungen

Aufgrund der Masse an Informationen rund um Corona ist die Informatiion bezüglich der Sachkundenachweise wohl etwas untergegangen.

Da neben den Turnieren auch Seminare nicht stattfinden und auch nach jetzigem Stand niemand weiß, ob und wie lange diese nicht umgesetzt werden können, wurde beschlossen, dass unabhängig des weiteren Verlaufs alle SKN, die bis zum 31.12.2020 gültig sind, automatisch um 1 Jahr  bis 31.12.2021 zu verlängern.

Auch für die Abwicklung bereits begonnener SKN Erwerbe wird die Frist um 12 Monate erweitert.

Gleiche Regelung gilt nach Rücksprache natürlich auch für die weiteren Bescheinigungen, welche an eine Zeit oder an Turniere gebunden sind, wie z.B. Stewardscheine.

Diese Regelung gilt vorerst für uns im DVG – wie andere Verbände mit der Situation umgehen, können wir nicht bestimmt sagen. Ich bitte daher diese Information ausschließlich im DVG umzuverteilen.

Mit sportlichen Gruss
Dennis Gosain
(Vize DVG LV Westfalen)

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